werden regelmäßig einmal im Monat als zweitägige offene Schulungen durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme an dieser zweitägigen Schulung ist:
- eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung nach BBiG
oder
- eine gleichwertige oder höhenwertige Ausbildung (Studium, Meister, etc.)
in Deutschland.
Berufsausbildung und/oder Studium im Ausland (auch im europäischen Ausland) müssen durch beglaubigte Übersetzungen in deutsch nachgewiesen werden.
Liegen weder eine Berufsausbildung noch eine höhenwertige Ausbildung vor, dann muss ein Nachweis über eine mehrjährige entsprechende Tätigkeit in Deutschland nachgewiesen werden oder es muss eine dreitägige Schulung erfolgen.
>>Bitte sprechen Sie mich in diesem Falle extra an.<<
Die Prüfung findet im Anschluss an die Schulung statt und wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erstellt und abgenommen.
Näheres dazu s. unter Prüfung Dok. 017!
Das Zertifikat ist 10 Jahre gültig und im Ausland (insbesondere im europ. Ausland) anerkannt.
Schulung und Prüfung werden nach ISO 17024 durchgeführt.
Wenn Sie sich mit dem Online-Formular anmelden, dann erhalten Sie eine E-Mail mit folgenden Unterlagen:
- Antrag für die Teilnahme an der SCC-Prüfung
- Teilnehmerliste
Die Nachweise werden von der Zertifizierungsstelle vorab auf Zulässigkeit geprüft.
Termine
Anfrage zur SCC-Schulung hier!