Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von hartmanncoaching | Günter Hartmann | Stand: 20.11.2018
01. Allgemeines
Die Dienstleistungen von hartmanncoaching (Günter Hartmann) werden nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in der jeweils aktuellen Fassung (Stand: 25.09.18), durchgeführt.
Mit dem Vertragsschluss werden vom Auftraggeber diese AGB anerkannt.
Sie sind die Grundlage des gesamten Geschäftsverkehrs zwischen Auftraggeber und hartmanncoaching | Günter Hartmann.
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform.
AGB des Auftraggebers werden nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses, auch wenn ihnen hartmanncoaching nicht ausdrücklich widerspricht.
Die mit hartmanncoaching abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, §611 ff BGB gelten entsprechend.
Gegenstand eines Vertrages mit hartmanncoaching ist daher die Erbringung einer vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, insbesondere wird kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet.
hartmanncoaching verpflichtet sich die angebotenen Leistungen entsprechend der anerkannten Ethik-Grundsätzen für Coaching, Mediation und Supervision.
Diese können hier nachgelesen werden.
Angebote von hartmanncoaching. sind grundsätzlich freibleibend. Eine Bindung besteht nur innerhalb der jeweils angegebenen Bindungsfrist.
Honorare für die Dienstleistungen von hartmanncoaching. werden grundsätzlich in Euro angegeben.
Es gelten die von hartmanncoaching bei der Angebotsabgabe (innerhalb der Bindungsfrist) angegebenen Honorare.
Sollten Honorarangaben auf veröffentlichten Flyern und/oder dem Webauftritt von hartmanncoaching vorhanden sein, müssen diese ausdrücklich bestätigt werden.
Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls berechnet.
Honorare und sonstige anfallende Kosten sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu entrichten, sofern keine Kostenübernahme durch Dritte erfolgt.
Über die vereinbarten Honorare und sonstigen Kosten erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach der Auftragserfüllung die Rechnungsstellung an den Auftraggeber.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
Danach befindet sich der zahlungspflichtige Auftraggeber automatisch im Zahlungsverzug.
Nach Eintritt des Zahlungsverzugs wird für das Mahnschreiben eine Gebühr von 15,00 € zzgl. 19% MwSt. (brutto: 17,85 €) erhoben. Wird der fällige Rechnungsbetrag zzgl. der Mahngebühren bis zum erneuten Termin nicht gezahlt, wird der Gesamtbetrag (Rechnungsbetrag plus Mahngebühr) mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz ab dem 1. Fälligkeitstag verzinst.
Die Zurückbehaltung und/oder Aufrechnung von in Rechnung gestellten Beträgen sind nur zulässig, wenn Ansprüche des Auftraggebers von hartmanncoaching anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien grundsätzlich verbindlich.
Müssen Terminvereinbarungen von hartmanncoaching aus wichtigen Gründen abgesagt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Ersatztermin in angemessener Frist.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Zur Nicht-Wahrnehmung von Terminen, zur Absage von Terminen etc. durch den Auftraggeber/Klient/Coachee/Mediand/Supervidand werden (s. unten Punkt 08) die jeweils geltenden Bedingungen festgelegt.
Die von hartmanncoaching erteilten und dokumentierten Auskünfte und Informationen sind sorgfältig erwogen und geprüft.
Die Erbringung der Leistung von hartmanncoaching ist eine reine Dienstleistung, ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, eine Haftung wird daher ausgeschlossen.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung von Daten erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Auftraggebers.
Bei Bedarf oder auf Wunsch des Auftraggebers kann eine verschlüsselte Datenübertragung vereinbart werden.
Die von hartmanncoaching angebotenen Dienstleistungen können nur auf der Grundlage gegenseitiger Partnerschaft, Kooperation und gegenseitigem Vertrauen effektiv und zielorientiert erbracht werden.
Daher ist die Mitwirkung des Auftraggebers und seiner Beauftragten unabdingbar.
Das Erstgespräch dient dazu, dem Auftraggeber eine Entscheidungshilfe zu bieten, um die Zusammenarbeit von Beginn an auf eine fundierte Grundlage zu stellen.
hartmanncoaching geht davon aus, dass alle notwendigen Absprachen vertraglich geregelt und festgelegt werden.
Sollten sich dennoch Differenzen ergeben, wird zuerst eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe von Mediation angestrebt.
Der Mediator muss dabei von beiden Vertragsparteien ausgewählt und akzeptiert werden. Die Kosten eines Mediationsverfahrens werden von den Vertragsparteien zu gleichen Teilen getragen.
hartmanncoaching verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Leistungserbringung zur Kenntnis gelangten betrieblichen, geschäftlichen und privaten Daten und Angelegenheiten des Auftraggebers, unbefristet Vertraulichkeit zu wahren auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
hartmanncoaching verpflichtet sich weiterhin alle, zum Zwecke der Leistungserbringung, überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme durch Dritte zu schützen und dies nach Vertragsende vereinbarungsgemäß zurück zu geben oder zu vernichten. S. dazu auch die Datenschutzerklärung von hartmanncoaching, die hier http://www.hartmanncoaching.de/datenschutz/datenschutzerklaerung.html eingesehen werden kann.
Die Vertraulichkeit kann nur von einer Vertragspartei (bei Beauftragung durch Dritte, nicht der Dritte), durch Gesetz oder durch rechtliche Verfügung aufgehoben werden.
Bei Seminaren, Workshops, Schulungen u. ä. gestaltet hartmanncoaching die Inhalte vereinbarungsgemäß und führt die Maßnahmen ziel- und ergebnisorientiert durch.
Dabei ist die aktive Mitwirkung der Teilnehmer notwendig. Der Auftraggeber hat bei der Auswahl der Teilnehmer die Leistungsbereitschaft zu berücksichtigen.
Bei Nicht-Teilnahme an Seminaren, Workshops, Schulungen u. ä. sind die vereinbarten Kosten grundsätzlich zu zahlen.
Bei offenen Seminaren, Workshops, Schulungen u. ä. gelten folgende Fristen zur Absage der Teilnahme:
- bis 4 Wochen vor dem Termin ist eine Absage kostenlos.
- bis 14 Tage vor dem Termin werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt.
- ab dem 15. Tag bis zum Termin ist der volle vereinbarte Kostensatz zu
zahlen.
Bei offenen Seminaren, Workshops, Schulungen u. ä. kann ggf. eine Ersatzperson gestellt werden, dies ist vorher mit hartmanncoaching zu vereinbaren.
Die o. g. Fristen und prozentuale Anteil der Zahlung gilt auch dann, wenn Anmeldungen kurzfristig erfolgen und in die genannten Fristen fallen.
Bei In-house-Maßnahmen gilt der vereinbarte Honorarsatz unabhängig von der Teilnehmerzahl.
In-house-Maßnahmen können
- bis 3 Wochen vor dem Termin ohne Kostenübernahme,
- bis zwei Wochen vor dem Termin bei Übernahme von 50% der Kosten
abgesagt werden.
Bei einer Absage innerhalb von 2 Wochen vor dem Termin ist der volle Kostensatz zu zahlen.
Wird bei Absage ein verbindlicher Ersatztermin genannt und dafür 50% der Kosten angezahlt, reduzieren sich die o. g. Beträge.
Die reduzierten Beträge werden im Bedarfsfalle schriftlich mitgeteilt.
Werden In-house-Maßnahmen so kurzfristig terminiert, dass die o. g. Zeitspannen nicht zum tragen kommen, dann gilt, dass bei einer Absage, der volle vereinbarte Betrag zu zahlen ist.
Diese Bedingungen gelten für jede Art von Seminaren, Workshops, Schulungen u. ä. die In-house durchgeführt werden.
Beim Coaching können Auftraggeber und Klient verschieden sein.
hartmanncoaching wahrt die Vertraulichkeit des Coachinggesprächs auch gegenüber dem Auftraggeber.
Ein Coaching erfolgt auf freiwilliger, selbstverantwortlicher Basis und auf der Grundlage der zwischen den Beteiligten geführten Vorgespräche.
Der Coach steht den Klienten oder einer Klientengruppe als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Veränderungen oder Entscheidungsfindungen zur Seite.
Er ist dabei für den Prozess verantwortlich und zuständig; für das Ergebnis ist der Klient oder die Klientengruppe verantwortlich.
Es ist daher unabdingbar, dass der Klient/die Klientengruppe den Coachingprozess aktiv mitträgt und sich dabei mit sich selbst und den eigenen Bedingungen auseinandersetzt.
hartmanncoaching verpflichtet sich, den Coachingprozess ziel- und ergebnisorientiert zu gestalten.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und beginnen zur angegebenen Zeit.
Kann vom Coach aus wichtigem Grunde ein Termin nicht wahrgenommen werden, wird der Coachee darüber in Kenntnis gesetzt. Der Coachee hat in diesem Fall einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Wird ein Termin vom Coachee abgesagt, gelten folgende Regelungen:
Das vereinbarte Honorar
- wird bei einem Coaching, das der Coachee selbst vereinbart hat, bei jeder Sitzung fällig und bar gezahlt.
- wird bei einem Coaching, das von einem Unternehmen vereinbart wurde, jeweils monatlich in Rechnung gestellt.
Eine Mediation erfolgt auf freiwilliger, selbstverantwortlicher Basis. Vor einer Mediation wird mit den Medianten ein Vorgespräch (telefonisch oder persönlich) geführt.
Die Medianten entscheiden, ob eine Mediation durchgeführt werden soll.
Der Mediator vereinbart mit den Medianten die notwendigen Termine.
Der Mediator ist für den Prozess verantwortlich, das Ergebnis der Mediation (einvernehmliche Lösung) obliegt den Medianten.
Die Medianten verpflichten sich, aktiv bei der Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken.
Die Kosten für eine Mediation werden grundsätzlich von beiden Konfliktparteien zu gleichen Teilen übernommen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und beginnen zur angegebenen Zeit.
Kann vom Mediator aus wichtigem Grunde ein Termin nicht wahrgenommen werden, werden die Medianten darüber in Kenntnis gesetzt. Die Medianten haben in diesem Fall einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Wird ein Termin von einer der Konfliktparteien abgesagt, gelten folgende Regelungen:
Das vereinbarte Honorar
- wird, bei einer Mediation, die die Konfliktparteien selbst vereinbart haben, bei jeder Sitzung fällig und bar gezahlt.
- wird, bei einer Mediation, die von einem Unternehmen vereinbart wurde, jeweils monatlich in Rechnung gestellt.
Eine Supervison erfolgt auf freiwilliger, selbstverantwortlicher Basis. Vor einer Supervision wird mit den Medianten ein Vorgespräch (telefonisch oder persönlich) geführt.
Die Supervidanden entscheiden, ob eine Supervision durchgeführt werden soll.
Der Supervisor vereinbart mit den Supervidanden die notwendigen Termine.
Der Supervisor ist für den Prozess verantwortlich, das Ergebnis der Supervison obliegt den Supervidanden.
Die Supervidanden verpflichten sich, aktiv an der Supervision mitzuwirken.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und beginnen zur angegebenen Zeit.
Kann vom Supervisor aus wichtigem Grunde ein Termin nicht wahrgenommen werden, werden die Supervidanden darüber in Kenntnis gesetzt. Die Supervidanden haben in diesem Fall einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Wird ein Termin von einem Supervidanden abgesagt, gelten folgende Regelungen:
Das vereinbarte Honorar
Die Honorare richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, wenn keine Sonderregelungen vertraglich getroffen wurden.
Die jeweils gültige Preisliste kann unter http://www.hartmanncoaching.de/downloads/preisliste.pdf eingesehen werden.
10. Sonstiges
Wird eine der vorgenannten Positionen unwirksam, bleiben alle anderen Positionen in Kraft.
Allen Verträgen mit hartmanncoaching liegen diese AGB zu Grunde.
Berlin, im November 2018
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Die AGB von hartmanncoaching, können hier in der jeweils gültigen Fassung als PDF heruntergeladen werden.
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